Solargenossenschaft Lyss SGL

Zusammenspannen – Sonnenenergie nutzen

Am 29. März 2018 wurd ein Lyss die "Solargenossenschaft Lyss SGL" gegründet, mit dem Zweck, erneuerbare Energien zu produzieren und mit diesen zu handeln. Dabei steht der Bau und der Betrieb von Photovoltaikanlagen im Zentrum und damit das Bestreben, regional die Nutzung von Sonnenenergie zu fördern.
Im Frühjahr  2019 wurde mit dem Bau der ersten PV-Anlage auf dem Dach des Werkhof Lyss begonnen, welche bei einer Panelfläche von 876 m2 eine Leistung von rund 165kWp erzeugt.

 

 

"Die Sonne strahlt jährlich mehr als 220x mehr Energie auf die Schweiz als landesweit verbraucht wird - es wird Zeit, dass wir sie nutzen"


Warum eine Genossenschaft?

Gemeinden, Regionen, Unternehmen und Hausbesitzer können sich heute schon aktiv am Übergang in eine nachhaltige Energieversorgung beteiligen, Mieter jedoch kaum. Noch sind erneuerbare Energien teurer als konventionelle, jedoch sinken die Kosten stark und insbesondere Grossprojekte werden immer wirtschaftlicher.

 

Viele Privatpersonen würden gerne eigenen Solarstrom produzieren, jedoch fehlt ihnen ein eigenes oder ein geeignetes Dach, ausreichend Startkapital oder die Zeit, sich mit aufwändigen Planungs- und Bewilligungsverfahren auseinanderzusetzen. Weitere Hindernisse stellen häufig die Betreuungs- und Unterhaltsarbeiten der Anlage dar.

 

Wir bieten die Möglichkeit, dass sich Privatpersonen und Unternehmen durch den Kauf von Anteilsscheinen an der Produktion von erneuerbaren Energien beteiligen können. Durch den Zusammenschluss in eine Genossenschaft, kann Solarstrom insgesamt günstiger und nachhaltiger produziert werden.


Geschäftsmodell der SGL

  1. Genossenschafter kauft Anteilsscheine
  2. SGL sucht passende Dächer und baut PV-Anlage. Der produzierte Strom wird zum Eigenverbrauch an Verbraucher in Gebäude verkauft
  3. Überschüssiger Strom wird an lokales EVU (ESAG) verkauft
  4. Genossenschafter kann Herkunftsnachweise beziehen
  5. Genossenschafter erhält Verzinsung seiner Anteilsscheine. Über die Auszahlung und Höhe entscheidet die Generalversammlung